Kleingartenanlage NO 76 e.V.

 

Häckselgutablage

Abgelegt werden darf ausschließlich Strauch- und Baumschnitt !

Kompostierbares Material wird nicht angenommen.

Die Ablage erfolgt in zwei getrennten Bereichen bei denen, zwischen kleiner 2cm und größer als 2cm Astdurchmesser unterschieden wird.

Die Ablagestelle befindet sich zwischen den beiden Eingangstoren beim großen Parkplatz.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist das ablegen verboten.

Die Ablagestelle im neuen Teil der Gartenanlage bleibt geschlossen.

Darf  N I C H T abgelegt werden

Ausgeschlossen von der Häckselgutabfuhr und Anlieferung auf dem Häckselplatz sind: 

  • Blumen-, Rasen- und Grasschnitt
  • Kompostierbare Gartenabfälle wie z.B. Laub 
  • Balkon- und Kübelpflanzen
  • Moos
  • Fallobst
  • Heu und Stroh
  • Gartenabfälle in Säcken
  • Holzabfälle mit Nägeln oder Schrauben
  • Wurzeln und Wurzelballen
  • Äste und Zweige mit Dornen
  • Unrat wie z.B. Stühle, Tische, Zäune, Blumentöpfe, etc.

A C H T U N G ! ! !

Nicht ordnungsmäßiges Häckselgut muss kostenpflichtig vom Verein entsorgt werden. Diese Kosten werden in voller Höhe auf die Gartenmitglieder umgelegt. Um diese Kosten zu vermeiden halten Sie sich bitte an die Öffnungszeiten und die Anweisung unserer Häckselgutbeauftragten. Zuwiderhandlungen werden in Zukunft mit Bußgeldern und Abmahnungen bis hin zur Gartenkündigung geahndet.

Ihre Vorstandschaft