Kleingartenanlage NO 76 e.V.

 

Leitfaden und Hinweise für Bewerber zur Mitgliedschaft in unserem Verein

 

Die Nachfrage nach einem Kleingarten ist seit Jahren sehr hoch. Im Raum München kommen auf ca. 8680 Kleingärten fast 1700 Bewerber!
Auch unsere Gartenanlage erfreut sich großem Interesse. Seit Corona haben wir ca. 500 Anfragen auf einen Kleingarten.
Da ein Kleingarten nur frei bei Kündigungen wird, können wir die Wartezeit auf einen Kleingarten nicht einschätzen. Um unzumutbare Wartezeiten zu vermeiden, nehmen ca. 30 Fördermitglieder auf.

Bewerbung um eine Kleingartenparzelle

Sehr gerne können Sie sich bei uns schriftlich per Mail unter                   gartenbewebung@kleingarten76.de  oder Brief mit genauen Angaben (wie z.B. Personenanzahl, Kontaktadresse etc.) bewerben. 

Es werden NUR Bewerbungen mit Angaben von Anzahl Interessenten, Alter, Kinder, Beruf etc. und mit Anschrift in München (PLZ 80xxx und 81xxx) in Betracht gezogen. 

Im Herbst eines jeden Jahres laden wir ca. 10 Familien zum Bewerbertag ein.

Neben viel Geduld brauchen Bewerber für einen Kleingarten aber noch weitere wichtige Eigenschaften. Und zwar: viel Freude und Engagement beim „Garteln“.

Warum ist Freude, Engagement und das Einhalten der Gartenordnung in der unabdingbar?

…….damals in den Nachkriegsjahren war von Erholung in den Kleingärten gar keine Rede. Die Gärten dienten der Bevölkerung zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Nachdem sich die Ernährungsversorgung gebessert hatte und auch die weniger reiche Bevölkerung auf die gärtnerische Selbstversorgung nicht mehr angewiesen war, wurde in die gesetzliche Vorschrift aufgenommen, dass die Kleingärten auch der Erholung dienen sollen.
Trotz dieser Erweiterung prägt die klein gärtnerische Nutzung die Kleingärten.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass auf mindestens einem Drittel der Fläche im Kleingarten Gartenbauerzeugnisse angebaut werden müssen. Zu dieser Fläche gehören Beete und Hochbeete für Obst und Gemüsepflanzen, Obstgehölze und Wildfruchtpflanzen (siehe Bundeskleingartengesetz - BKleingG)
Dies ist für die Kleingartenanlagen der einzige Schutz vor Umwandlung bspw. in Bauland. Daher muss auf die Einhaltung der sogenannten Drittelregelung bei allen Kleingärtnern bestanden werden. Wenn eine Anlage nicht mehr von der klein gärtnerischen Nutzung geprägt wird, entfällt die Schutzwirkung des Gesetzes.
Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass unsere Gärten in erster Linie „Arbeitsgärten“ sind. Daher sollte sich jeder Bewerber gut überlegen, ob er gewillt ist, die geltenden Regeln zu befolgen. Wer nur einen Platz für die Erholung oder regelmäßige Gartenpartys mit Familie und Freunden sucht, wird in einem Kleingarten nicht glücklich werden, denn die Missachtung der geltenden Regeln hat Abmahnungen und die Kündigung des Pachtvertrages zur Folge.
Damit es im Garten sprießt und blüht und sich schmackhaftes Gemüse und Obst entwickeln kann, ist viel Arbeit nötig. Als angehender Kleingärtner sollten Sie (und Ihr Partner) daher bereit sein, einen Großteil Ihrer Freizeit in Ihr neues Hobby zu investieren. Den Zeitaufwand für die Bewirtschaftung eines Kleingartens sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.
Als Kleingärtner sind Sie Mitglied in unserem Kleingartenverein. Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, durch ein harmonisches und respektvolles Miteinander, das Vereinsleben aktiv zu gestalten und zu fördern.
Dies erschöpft sich nicht nur bei der Mithilfe bei Vereinsfesten oder bei der Gemeinschaftsarbeit. Das Vereinsleben ist geprägt vom Kontakt zu anderen Vereinsmitgliedern, daher ist ein respektvoller, wertschätzender Umgang im Miteinander, sowie eine Vorurteilsbewusste Grundhaltung ist im gegenseitigem Miteinander notwendig.
Wir freuen uns auf Sie😊