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14.07.2026
Neue Ordnung zur Nutzung von Trinkwasser - gültig bis 01.08.2026
Wichtige Information zur Wasserknappheit (gültig bis 01.08.2026):
* Gießen erlaubt – aber nur außerhalb der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr. Kleingärten dürfen in dieser Zeit nicht mit Trink- oder Grundwasser bewässert werden. Ausgenommen ist eine wassersparende Tröpfchenbewässerung.
* Rasenflächen dürfen derzeit überhaupt nicht bewässert werden.
* Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen darf nicht entnommen werden.
* Die Regelung gilt ab sofort und zunächst bis einschließlich 01.08.2026. Eine Verlängerung ist bei anhaltender Trockenheit möglich.
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